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Waldbrandverordnung für den Bezirk St. Pölten mit 31. Juli 2024 in Kraft

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Waldbrand

Alle Jahre wieder… aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Trockenheit ist mit 31. Juli 2023 im Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung in Kraft. Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt. Im Details ist

  • jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
  • das Rauchen
  • aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben (können durch Brennglaswirkung Brände auslösen)

in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.

Waldbrandverordnung der BH St Pölten
Größe : 237 kB Format : PDF

Bitte achten Sie aber auch auf die Gefahren abseits der Wälder und Wiesen:

  • Stellen Sie Ihr Auto nicht in trockenen Wiesen/Banketten ab – der erhitzte Katalysator könnte sich entzünden – dies gilt in Eichgraben vor allem rund um unser Wienerwaldbad, da die Autos gerne im schattigen Waldbankett abgestellt werden!
  • Achten Sie beim Grillen auf den Funkenflug
  • Zigarettenglut und schlecht ausgedämpfte Zigaretten können sehr schnell zu Bränden führen – daher gerade bei so hohen Temperaturen nicht aus Autos oder Zügen werfen (sollte man ja generell nicht machen).

Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Eichgraben nicht erleben!


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