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Waldbrandverordnung für den Bezirk St. Pölten mit 07. März 2025 in Kraft

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Waldbrand

Alle Jahre wieder… heuer leider ungewöhnlich früh im Jahr, tritt aufgrund der Trockenheit mit 07. März 2025 im Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung in Kraft. Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt. Im Details ist

  • jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
  • das Rauchen
  • aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben (können durch Brennglaswirkung Brände auslösen)

in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.

Waldbrandverordnung 2025 BHPL
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