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VOR Schnupperticket jetzt auch in Eichgraben

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VOR Schnupperticket Eichgraben Klein

Mit 1. Februar gibt es nun auch in Eichgraben die Möglichkeit, sich kostenlos tageweise ein VOR-Schnupperticket im Bürgerservice auszuborgen. Die Eichgrabner VOR-Schnuppertickets sind übertragbare VOR KlimaTickets MetropolRegion und damit auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) und auch in den Zügen der WESTbahn (zwischen Wien und Amstetten) gültig. Auf Initiative der geschäftsführenden Gemeinderätin Stefanie Anderlik hat die Marktgemeinde Eichgraben hat zwei dieser Schnuppertickets angeschafft und stellt diese Bürgerinnen und Bürgern kostenlos tageweise zur Verfügung

Insgesamt stehen ab 1. Februar 2024 zwei Tickets zum Ausborgen zur Verfügung. Genutzt werden können sie für:

  • VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland),
  • öffentlichen und privaten Schienenverkehr,
  • Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. Westbahn Wien-Amstetten)
  • Ausgenommen sind lediglich Züge des RegioJet, CAT, Flughafen- Schnellverkehren, Flixbus und touristische Angebote..

WER kann das Schnupperticket ausleihen?

  • Das VOR-Schnupperticket kann von allen volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Eichgraben gratis entlehnt werden.
  • Das Ticket gilt immer nur für eine Person.
  • Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.
  • Eine Nutzung durch Firmen als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich
  • Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 2 Buchungen pro Monat bzw. 15 Buchungen pro Jahr beschränkt.

WIE komme ich zum Schnupperticket?

  • Die Fahrkarten können im Bürgerservice der Marktgemeinde Eichgraben während der Amtszeiten, telefonisch unter 02773 44600 DW 11 oder 12
  • oder online unter https://www.schnupperticket.at/eichgraben  reserviert werden.
  • Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip).
  • Es kann immer nur eine Reservierung getätigt werden (keine Kettenbuchungen!)
  • Die Fahrkarten müssen im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Bei der Abholung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.

Abholung

Die Abholung der Fahrkarten hat am ersten Nutzungstag von 08:30 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Danach werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder freigegeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist bei der Abholung vorzuweisen.

Rückgabe

Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08:30 Uhr zu erfolgen. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamts ist nicht möglich

Was ist, wenn?

  • Bei Fahrkartenverlust hat der Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,–/Karte, der maximale Wert beträgt € 860,–/Karte.
  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkartennutzern eine Pönale von € 40.-/Tag verrechnet.
  • Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel. 02773/44600 11 od. 12).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung bzw. verspäteten Rückgabe außerdem eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
  • Reserviert – aber keine Fahrkarte da: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Schnuppertickets. Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht.

Haftungen

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

Für Fragen rund um das Schnupperticket steht Ihnen das Team unseres Bürgerservice gerne zur Verfügung

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Name
Tätigkeitsfelder
Kurzbeschreibung
Soziale Medien
Sandra Kerber
Sandra Kerber
Bürgerservice & Meldewesen

Meldeamt, Reisepässe, ID-Austria, Abfallwirtschaft, Vergabe Gemeinderäumlichkeiten, Wählerevidenzen, Veranstaltungen, allgem. Bürgerservice

Portät Elisabeth Popenreither
Elisabeth Popenreither
Bürgerservice & Meldewesen

Meldeamt, Wählerevidenzen, Hundehaltung, Reisepässe, ID-Austria, Veranstaltungen, allgem. Bürgerservice

Schnupperticket – Nutzungsbedingungen Eichgraben
Größe : 250.6 kB Format : PDF


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