Von 17. bis einschließlich 24 April ist der Eintragungszeitraum für gleich 7 Volksbegehren. Sie können diese zu den angeführten Zeiten bei uns im Bürgerservice oder online mittels Handysignatur unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen können. Eine getätigte Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung.
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
Die Eintragungszeiten sind:
- Montag, 17. April 2023, von 08:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 – 20:00 Uhr
- Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 – 16:00 Uhr
- Freitag, 21. April 2023, von 08:00 – 16:00 Uhr
- Montag, 24. April 2023, von 08:00 – 20:00 Uhr
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