Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, können Gemeinden und Schulerhalter die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen. Die Detailabstimmung erfolgt zwischen der Gemeinde, der Schule, dem Verkehrsunternehmen und dem jeweiligen Ministerium. Letzteres gibt die Rahmenbedingungen vor und ist für den finanziellen Aspekt zuständig.
Allgemeines:
- Anspruch auf den Schulbus haben Kinder, die weiter als 2 Kilometer Fußweg von der Schule entfernt wohnen und die keinen Anschluss an den Linienbus (N-Bus) haben.
- Am Anfang des Schuljahres bekommen Sie die notwendigen Informationen von der Schulleitung übermittelt, Frau Dir. Monika Siglreithmaier ist Ihre Ansprechperson zu diesem Thema.
- Der Selbstbehalt beträgt € 19,60 pro Schuljahr und wird mittels Erlagschein eingehoben
- Sollte ein Kind den Linienbus benützen, dann benötigt es das so genannte Jugendticket (ebenfalls 19,60). Dieses gilt im Linienbus und im Schulbus und ist in der Post in Eichgraben sowie online erhältlich.
- Den Fahrplan des Schulbusses wird nach den Anmeldungen erstellt und ist in der Schule erhältlich
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