Gemäß § 73 Abs. (1) der NÖ. Gemeindeordnung liegt der Entwurf des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2021 in der Zeit von 25. November bis einschließlich 10. Dezember 2020 während der Parteienverkehrszeiten zur öffentlichen Einsicht bei Finanzverwalterin Katja Bremer-Wedermann (Büro 1. Stock) auf (nach telefonischer Terminvereinbarung)Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag 2021 findet am Mittwoch, 16. Dezember 2020 um 19.00 Uhr im Großen Saal des Gemeindezentrums statt.
Der Voranschlag 2021 ist als Rahmenvoranschlag zu bewerten, da die finanziellen Auswirkungen der Corona-Zeit noch nicht präzise vorhersehbar ist. Grundlegend ist erfreulicherweise festzuhalten, dass es uns trotz der besonderen Situation finanziell soweit gut geht, dass wir unsere laufenden Ausgaben gut decken können und auch Spielraum für einige Projekte bleibt. Diese bewegen sich in erster Linie im Infrastrukturbereich, aber auch für die Volksschule und die Jugendarbeit konnten Budgetmittel frei gemacht werden. Alle weiteren Wünsche und Ideen werden nach dem Rechnungsabschluss 2020 und nach dem Vorliegen der genaueren Zahlen vom Bund vom Gemeinderat besprochen, beschlossen und in einem Nachtragsvoranschlag dargestellt.
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