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Öffentliche Auflage Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

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Kundmachung

In den letzten Monaten hat die Marktgemeinde Eichgraben eine Änderung des örtlichen Bebauungsplans und des Flächenwidmungsplans vorbereitet. Bevor diese Änderung im Gemeinderat beschlossen werden kann, liegen die Entwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bauabteilung auf.

Gleich vorab – alle Grundstückseigentümer und –eigentümerinnen, deren Liegenschaft direkt von einer Änderung betroffen sind, werden von uns per eingeschriebenem Brief informiert. Auch die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer erhalten ein gesondertes Schreiben. Generell haben aber alle Interessierten die Möglichkeit, von 11. März bis 19. April zu den Parteienverkehrszeiten Einsicht zu nehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen werden von unserer Raumplanerin DI Esther Böhm geprüft und im Rahmen der Beschlussfassung im Gemeinderat am 15. Mai 2019 erörtert.

Worum geht es genau bei diesen Änderungen?

Beim Flächenwidmungsplan handelt es sich im Wesentlichen um Richtigstellungen und kleine Korrekturen, die sich aus der Praxis ergeben haben. Darüber hinaus wird der durch die Wildbach- und Lawinenverbauung überarbeitete Gefahrenzonenplan berücksichtigt. Entsprechend unserem Entwicklungskonzept wird kein einziges Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet.

Im Bebauungsplan sollen die Regelungen zu Fahnenparzellen, Stützmauern und Garagen klarer gefasst werden. Fahnen entstehen, wenn größere Grundstücke geteilt werden. Sie stellen die Verbindung der einzelnen Bauplätze zum öffentlichen Gut her. Diese Flächen sollen zukünftig nicht mehr in die Berechnungen der Bebauungsdichte einbezogen werden. Dadurch wird für mehr freie Fläche im Ort gesorgt.

Für alle Fragen zu diesen Änderungen stehen Ihnen Amtsleiter Andreas Binder und Barbara Fandler-Stadler in der Bauabteilung zur Verfügung.


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