Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Den Heizkostenzuschuss können Sie – wenn Sie den Hauptwohnsitz in Eichgraben haben – ab 21. Oktober bei uns im Bürgerservice, sonst im Gemeindeamt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde bis spätestens 31. März 2025 persönlich beantragen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragsstellung mit:
- E-Card
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt)
- Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
- Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen
- Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung, die Einkommensgrenzen finden Sie in den Erläuterungen
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