Seit vielen Jahren unterstützt das Land Niederösterreich einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss. Auch heuer hat die Landesregierung beschlossen, diesen Zuschuss für die Heizperiode 2022/2023 in Höhe von € 150,– zu gewähren. Aufgrund der aktuell schwierigen Energiesituation wird dieser Betrag auch heuer auf € 300,- verdoppelt.
Den Heizkostenzuschuss können Sie – wenn Sie den Hauptwohnsitz in Eichgraben haben – ab 3. Oktober bei uns im Bürgerservice, sonst im Gemeindeamt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde bis 30. März 2023 persönlich beantragen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragsstellung mit:
- E-Card
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt)
- Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
- Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung, die Einkommensgrenzen finden Sie in den Erläuterungen
In Ergänzung dazu: Anträge von Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden nicht von der Gemeinde entschieden und auch nicht ins System eingegeben, sondern müssen alle erforderlichen Unterlagen an die Abteilung GS5 unter generationenfoerderung@noel.gv.at übermitteln.
Kontakt:
Meldeamt, Reisepässe, ID-Austria, Abfallwirtschaft, Vergabe Gemeinderäumlichkeiten, Wählerevidenzen, Veranstaltungen, allgem. Bürgerservice
Meldeamt, Wählerevidenzen, Hundehaltung, Reisepässe, ID-Austria, Veranstaltungen, allgem. Bürgerservice
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