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Nationalratswahl 29. September 2024 – Details, Wahlkarten und Aktuelles

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Am 29. September 2024 wählt Österreich die Mitglieder zum Nationalrat. In diesem Beitrag werden wir laufend über Fristen, Wahlkarten u. ä. informieren.

Bitte am Wahltag nicht vergessen, einen amtlichen Lichtbildausweis und – wenn möglich – die Wählerverständigungskarte mitzunehmen.

Wahlkarten:
Wenn Sie am Wahltag, dem 29. September 2024, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie folgende Möglichkeiten, mit einer Wahlkarte zu wählen:

  • Persönlich gleich vor Ort (bis Freitag, 27. September, 12:00 Uhr)
    im Bürgerservice können Sie auf Wunsch die Wahlkarte persönlich beantragen und auch gleich Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stellen wir einen eigenen, abgeschirmten Bereich zur Verfügung. Die Briefwahlkarten werden gesammelt, gesondert und verschlossen aufbewahrt und am Wahltag im zuständigen Sprengel geöffnet und mit den am Wahltag abgegebenen Stimmen gemeinsam ausgezählt. Dies ist die einfachste und vor allem kostengünstigste Variante, da sonst die Briefwahlkarten um teures Geld zuerst eingeschrieben zu Ihnen, dann von Ihnen nach St. Pölten und dann von St. Pölten nach Eichgraben geschickt werden…
  • in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich (Beantragung bis Mittwoch, 25. September – bitte den Postweg beachten!)
  • per Briefwahl im In- und Ausland 

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:
Schriftlicher oder Online: bis 25. September 2024 (bitte beachten Sie die Dauer des Postwegs bei der Beantragung!)
Persönlich: bis 27. September 2024, 12 Uhr

Stichtag ist der 9. Juli 2024
Die öffentliche Auflage des Wählerverzeichnisses ist von 30. Juli bis 8. August 2024.

Wahllokal:                 Volks- u. NÖ Mittelschule Eichgraben, Hauptstraße 44, 3032 Eichgraben

Wahlsprengel I        Ortsteil OTTENHEIM, KNAGG, Hauptstraße ab Nr. 40 inkl. Rodlhofstraße
Wahlsprengel II      Ortsteile HINTERLEITEN,
Wahlsprengel III    Ortsteile HUTTEN (inkl. Wienerstraße ungerade Hausnummern bis 65 und gerade Hausnummer bis 102 EICHGRABEN, Hauptstraße bis 40
Wahlsprengel IV     Ortsteil STEIN, WINKL, HUTTEN (nördlich d. Wienerstraße)
Wahlzeit:                    07:00 – 16:00 Uhr

Verbotszone:             100 Meter im Umkreis des Wahllokales – am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone jede Art von Wahlwerbung, jede Ansammlung von Personen und das Tragen von Waffen jeder Art verboten

Wahlberechtigt:      Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, die spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern

Ausweispflicht:        Bitte haben Sie Verständnis, dass das Vorweisen eines amtlichen Lichtbildausweises verpflichtend ist – unabhängig davon, ob Sie den Mitglieder der Wahlbehörden persönlich bekannt sind! Als amtliche Lichtbild-Ausweise werden Personalausweis, Pässe und Führerscheine, E-Card MIT Foto akzeptiert.

Beantragung der Wahlkarte:

  • Online-Antrag: Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an die Marktgemeinde Eichgraben (Achtung: in diesem Fall unbedingt die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises mitschicken!)
  • Persönlicher Antrag im Bürgerservice
  • Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

ACHTUNG: Wenn Sie eine Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024 beantragen und die Wahlkarte ausgestellt wurde, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt mitbringen. Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden

Wahlberechtigt:
Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, die spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern

Kontakt:

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Soziale Medien
Katja Bremer
Katja Bremer-Wedermann
Amtsleiter-Stellvertretung und Finanzverwaltung

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Sandra Kerber
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Portät Elisabeth Popenreither
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Änderung Kundmachung Wahlbehörden 23 09
Größe : 431.9 kB Format : PDF

Kundmachung Wahlbehörden
Größe : 431.5 kB Format : PDF
Kundmachung Verfuegungen der GWB
Größe : 464 kB Format : PDF

Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis NRW
Größe : 3.1 MB Format : PDF

Kundmachung Wahlausschreibung
Größe : 478.8 kB Format : PDF


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