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Nationalratswahl 2017 – Aktuelles

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Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II, Nr.190/2017, bekanntgemacht.

UPDATE 4. August 2017: Das Wählerverzeichnis wird von 15. bis 24. August zur öffentlichen Einsichtnahme im Bürgerservice zu folgenden Zeiten aufgelegt:

Montag (21.8)                       08:00-15:00 Uhr
Dienstag (22.8.)                    08:00-20:00 Uhr
Mittwoch (16. u. 23.8.)          08:00-15:00 Uhr
Donnerstag (17. u. 24.8.)      08:00-15:00 Uhr
Freitag (18.8.)                       08:00-12:00 Uhr
Samstag (19.8.)                    08:00-12:00 Uhr

Nähere Informationen zur Auflage und zum Berichtigungsverfahren finden Sie  hier  1.016.49 kb

 Kundmachung Ausschreibung NRW 2017  164.39 kb

Allgemeine Informationen zur kommenden Nationalratswahl finden Sie auf der Homepage des Web Innenministeriums


Wahlkarten:

Beantragung einer Wahlkarte
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 sind Sie berechtigt, wenn Sie

    • österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger
    • mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
    • spätestens am Wahltag (also am 15. Oktober 2017) 16 Jahre alt geworden sind
    • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind,
  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und
  • bis zum 24. August 2017 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.

Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

Wahlkarten können Sie schon jetzt im Bürgerservice beantragen:

  • Schriftlich (Post, Email) bis Mittwoch, 11. Oktober 2017 (bitte beachten Sie den Postweg)
  • Mündlich (nicht telefonisch) bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument, idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

Wahlkarten können ab 19. September 2017 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.


Bitte beachten Sie:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig - rechnen Sie immer den Postweg mit ein!

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 15. Oktober 2017 Ihre Stimme abgeben.


Für Fragen zur Wahl allgemein steht Ihnen Frau AL-Stv Katja Bremer-Wedermann per eMail Email zur Verfügung.

Für die Ausstellung der Wahlkarten steht Ihnen das Bürgerservice - Frau Sandra Kerber (eMail Email oder 02773 44600 11) zur Verfügung.


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