Startseite Amtliche Mitteilungen Volksbegehren “CETA-Volksabstimmung” und “Für verpflichtende Volksabstimmungen” 25. März – 1. April

Volksbegehren “CETA-Volksabstimmung” und “Für verpflichtende Volksabstimmungen” 25. März – 1. April

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Von 25. März bis 1. April 2019 können Sie sich für die Volksbegehren “Für Verpflichtende Volksabstimmungen” und “Ceta-Volksabstimmung” eintragen. Dazu können Sie entweder persönlich in jedem Eintragungslokal in Österreich Ihre Unterschrift leisten oder dies Online mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte erledigen.

Wer kann ein Volksbegehren unterschreiben?
Jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zum Stichtag (18. Februar) das 16. Lebensjahr vollendet hat

Wann kann ich für die Volksbegehren unterschreiben?
Die Eintragung ist zu den in den Kundmachungen angegebenen Zeiten im Bürgerservice möglich:

Kundmachung Eintragungszeitraum
Größe : 1.5 MB Format : PDF
Kundmachung Eintragungszeitraum
Größe : 1.5 MB Format : PDF
Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungs-Verfahren unterschreiben?
Mit einer Unterschrift bei einer beliebigen österreichischen Gemeinde (Ausweis mitnehmen”) oder über Internet mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Auch Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können mit einer Bürgerkarte ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Was wollen die Initiatoren der Volksbegehren erreichen?

Begründung Volksbegehren “Für verplichtende Volksabstimmungen”

Begründung Volksbegehren “CETA-Volksabstimmung”

 


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