Aufgrund der am 25. August 2020 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres
betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart, dass die Stimmberechtigten von Montag, 18. Jänner 2021, bis (einschließlich) Montag, 25. Jänner 2021,in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
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