In einstimmiger Abklärung mit den Mitgliedern des Gemeinderates hat Bürgermeister Georg Ockermüller die nachfolgenden Bausperren erlassen. Alle Bausperren sind sowohl in der Geschäftsgruppe als auch im Gemeindevorstand noch vor Inkrafttreten der “Corona-Maßnahmen” einstimmig befürwortet worden. Da eine Gemeinderatssitzung derzeit nicht möglich ist, wurde das im § 38 Abs. 3 vorgesehene “Notverordnungsrecht” des Bürgermeisters als Basis herangezogen, wobei alle Mitglieder des Gemeinderates auf digitalem Weg ihre Zustimmung gegeben haben und das damit einem einstimmige Gemeinderatsbeschluss gleichzusetzen ist.
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