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Kundmachung Bausperre

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Eichgraben 1 HP

Derzeit werden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan durch unsere Raumplanerin DI Esther Böhm überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung sind zwei “Schwachstellen” sichtbar geworden, die dem ursprünglichen Sinn der jeweiligen Bestimmung widersprechen. Das betrifft zum Einen die Mindestgröße von Bauplätzen im Rahmen einer Grundstücksteilung: hier sollen notwendige Zufahrtsfahnen nicht auf die Grundstücksgröße von 700m² angerechnet werden.

Der zweite Punkt betrifft die erlaubte Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück im Bauland. Hier soll ganz generell die Regel “zwei Wohneinheiten pro Grundstück” gelten. Diese Punkte sollen nun im neuen Plan festgeschrieben werden. Bis zur Rechtskraft dieser Korrekturen hat der Gemeinderat nun Bausperren für die betroffenen Liegenschaften erlassen. Die Bausperren dienen dazu, künftig geplante Regelungen schon jetzt in Geltung zu setzen. Wenn sie eingehalten werden, kann selbstverständlich schon jetzt gebaut oder geteilt werden.

Bausperre Eichgraben Wohneinheiten 08 11 18
Größe : 1 MB Format : PDF
Bausperre Eichgraben Bauplatzgröße 08 11 18
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