Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf der Marktgemeinde Eichgraben für das Finanzjahr 2024 wird für zwei Wochen, das ist in der Zeit von Freitag, 11. Oktober 2024 bis Freitag, 25. Oktober 2024, im Gemeindeamt Eichgraben (Büro Finanzverwaltung Flora Dzaferi) zur öffentlichen Einsicht nach Terminvereinbarung aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen (auch per Mail) einzubringen. Die Beschlussfassung folgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am Montag, 28. Oktober 2024 um 19:00 Uhr im großen Saal des Gemeindezentrums.
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