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Kundmachung Auflage Nachtragsvoranschlag

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Kundmachung

Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf der Marktgemeinde Eichgraben für das Finanzjahr 2022 wird für zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 6. bis einschließlich 20. September 2022, im Gemeindeamt Eichgraben (Büro Finanzverwaltung Katja Bremer-Wedermann) zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Um telefonische Terminvereinbarung unter 02773 44600 51 gebeten.

Auch steht der Entwurf zum Download zur Verfügung

Entwurf 1 NVA 2022
Größe : 1.9 MB Format : PDF

Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen (auch per Mail) einzubringen.

Die Beschlussfassung folgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 21. September 2022 im Gemeindezentrum Eichgraben


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