Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf der Marktgemeinde Eichgraben für das Finanzjahr 2023 wird für zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 8. bis einschließlich 22. September 2023, im Gemeindeamt Eichgraben (Büro Finanzverwaltung Katja Bremer-Wedermann) zur öffentlichen Einsicht nach Terminvereinbarung aufgelegt.
Auch steht der Entwurf zum Download zur Verfügung
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen (auch per Mail) einzubringen. Die Beschlussfassung folgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 25. September 2023 in der Schule Eichgraben
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