Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf der Marktgemeinde Eichgraben für das Finanzjahr 2021 wird für zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 26. April bis einschließlich 10. Mai 2021, im Gemeindeamt Eichgraben (Büro Finanzverwaltung Katja Bremer-Wedermann) zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Aufgrund der aktuell geltenden COVID-Bestimmungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter 02773 44600 51 gebeten.
Auch wird der Entwurf steht auch zum Download zur Verfügung
Mail) einzubringen.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen (auch perDie Beschlussfassung folgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2021 in der Schule Eichgraben
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