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Kundmachung Auflage 8. Änderung Bebauunsplan – Kindergartenerweiterung

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Planungsteam Kindergartenerweiterung 2024 web

Um den notwendigen Ausbau des Kindergartens im bereits gewidmeten Bauland Sondergebiet Kindergarten zu ermöglichen, ist eine Änderung im örtlichen Bebauungsplan notwendig. Der Entwurf dieser Änderung liegt nun in der Zeit von 17. 4. bis 31. 5. 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bauabteilung auf (Bitte um telefonische Terminvereinbarung).

Im Zuge der gegenständlichen Auflage soll daher nun zur verbesserten Ausnutzbarkeit der bestehenden Baulandfläche die derzeitige Festlegung von wahlweise Bauklasse I oder II durch die höchstzulässige Gebäudehöhe von 10m im Bereich der Kindergarteneinrichtung auf Gstk.Nr. 1578/2 KG Eichgraben nördlich des Anzbaches ersetzt werden.

Kundmachung 2024 04 17 Auflage 6 Wo zur 8 Beb Aenderung
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Erläuterungen – 20240404_8AeBEP_Erl_Entwurf_gesamt
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