Auch dieses Jahr hat die niederösterreichische Landesregierung beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss können Sie – wenn Sie den Hauptwohnsitz in Eichgraben haben – bei uns im Bürgerservice, sonst im Gemeindeamt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde – bis 30. März 2022 persönlich beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Unterlagen und Ihre E-Card bei der Antragsstellung mitzubringen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Landes NÖ.
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