Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich (ausschließlich online!) beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. € 2.000, für 2025 max. € 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterung
Wie Sie den Handwerkerbonus beantragen können, finden Sie einerseits im offiziellen Infoblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bzw. auf der Homepage https://handwerkerbonus.gv.at/.
Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen? Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr ausführender Handwerksbetrieb und auch unser Bürgerservice können Sie dabei unterstützen. Sollten Sie auf unser Team im Bürgerservice zurückgreifen, bitten wir allerdings um Terminvereinbarung ab 21. Juli.
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