Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich Gemeinderatswahlen statt. Bei dieser Wahl wählen Sie in Eichgraben die 25 Mitglieder des Gemeinderates.
Unsere vier Wahlsprengel befinden sich, wie gewohnt, in der Volks- und Mittelschule Eichgraben.
Die Wahlzeit ist von 7–16 Uhr und wir ersuchen Sie, Ihren amtlichen Lichtbildausweis und Ihre Wählerverständigung mitzubringen.
Wer darf aller wählen?
In Eichgraben wahlberechtigt sind alle Personen, die mit dem Stichtag 30. September
- den Hauptwohnsitz in Eichgraben haben,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- und im Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Eichgraben eingetragen sind.
Kein nicht-amtlicher Stimmzettel mehr
Früher durften neben den amtlichen Stimmzetteln auch eigene Stimmzettel der Kandidaten verwendet werden – dies wurde mit der letzten Novelle der Gemeinderatswahlordnung im Jahr 2023
abgeschafft.
Bis zu fünf Vorzugsstimmen möglich
Auf dem neuen amtlichen Stimmzettel sind sämtliche Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Wahlparteien angeführt, es können nur mehr maximal fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.
Wählen mit Wahlkarte in der Gemeinde
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, kann eine Wahlkarte im Bürgerservice beantragen:
- Schriftlich bzw. online ist es bis Mittwoch, 22. Jänner möglich.
- Persönlich bis Freitag, den 24. Jänner, 12 Uhr.
Noch eine kleine Bitte: Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Wahlkarte persönlich im Bürgerservice zu beantragen und abzuholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Dazu stellen wir Ihnen einen eigenen Raum zur Verfügung. So können Sie unter Wahrung des Wahlgeheimnisses wählen, Ihre Briefwahlkarte wird bis zum Wahltag versiegelt aufbewahrt und gemeinsam mit den anderen Stimmen am Wahltag ausgezählt. Das spart viele Portokosten und die Briefwahlkarte kann am Postweg auch nicht mehr verloren gehen.
Briefwahl – was ist zu beachten
Was müssen Sie bei der Wahl mittels Briefwahl beachten, damit Ihre Stimme gültig ist?
- Stimmzettel ausfüllen und in Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in Wahlkarte legen
- Unbedingt! auf der Wahlkarte unterschreiben („eidesstattliche Erklärung“)
- Wahlkarte verschließen
- Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen
Wahlkarten müssen bis spätestens am Sonntag, 26. Jänner, 6:30 Uhr bei der Gemeinde (Einwurf in vorhandenen Briefkasten der Gemeinde ist zulässig) oder bis Wahlschluss im zuständigen
Sprengel einlangen.
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