Die NÖ Landesregierung hat Gemeinderatswahlen für Sonntag, 26. Jänner 2020 ausgeschrieben. Im Folgenden nun die letzten wichtigen Hinweise für Sie als Wähler und Wählerin:
Allgemeines:
- Alle vier Sprengel der Gemeinde Eichgraben befinden sich in der Volks- und Mittelschule Eichgraben und haben von 7:00 bis 16:00 Uhr geöffnet
- Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wählerverständigung (wurde im Dezember per Post an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen verschickt) und unbedingt Ihren Ausweis mit
- Wählen können ausnahmslos nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Begleitpersonen in der Wahlkabine sind nicht erlaubt – ausgenommen sind Wähler und Wählerinnen, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung das Kreuz nicht selbstständig wählen können
- In Eichgraben stehen 6 Parteien zur Wahl. Sie können auch Vorzugsstimmen vergeben, aber Achtung Vorzugsstimme schlägt Partei. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Kreuz bei der Partei A machen und einem Kandidaten, bzw. einer Kandidatin der Partei B die Vorzugsstimme geben, ist das eine gültige Parteistimme für Partei B!
- Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und nichtamtliche Stimmzettel.
- Den amtlichen Stimmzettel bekommen Sie im Wahlsprengel, er trägt die Parteienbezeichnungen und die Kurzbezeichnungen, hat die Rubrik mit den Kreisen für die Parteistimme und einen Raum für die Nennung eines Wahlwerbers, dem man eine Vorzugsstimme geben kann.
- Nichtamtliche Stimmzettel werden im Vorfeld von manchen wahlwerbenden Parteien verteilt. Darauf steht der Name eines Kandidaten/einer Kandidatin. Amtlicher und nichtamtlicher Stimmzettel können in einem Wahlkuvert abgegeben werden, werden aber wie ein einzelner Stimmzettel bewertet.
- Ein barrierefreier Zugang zum Wahllokal führt links an der Schule (wenn Sie vor der Schule stehen) über den sogenannten Sportlerzugang vorbei.
Wahlkartenwähler: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben und diese nicht als Briefwahlkarte verwenden, können Sie in Ihrem Sprengel wählen. Nehmen Sie aber unbedingt Ihre Wahlkarte mit – diese wird Ihnen im Sprengel abgenommen und Sie können ganz normal wählen gehen.
Briefwahlkarte: Wenn Sie bereits gewählt haben, können Sie die verschlossene und unterschriebene Briefwahlkarte bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel abgeben oder per Boten in den Sprengel überbringen lassen.
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Zum Stichtag 18. Dezember 2019 haben sechs Parteien einen Wahlvorschlag eingebracht. Diese wurden geprüft und in einer Sitzung der Gemeindewahlbehörde am vergangenen Freitag, 27. Dezember 2019, beschlossen. Damit ist fix, dass in Eichgraben die 6 Parteien, die derzeit im Gemeinderat vertreten sind, bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl wieder antreten werden. Den Wahlvorschlag mit den Listen der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier:
Stichtag war der 21. Oktober 2019. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Österreich oder anderen EU-Mitgliedsstaaten, die zum Stichtag in Eichgraben mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Gleiches gilt auch für Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenn Sie ein Wählerevidenzblatt ausgefüllt und an die Gemeinde übermittelt haben.
Wahlkarten:
Auch für die Gemeinderatswahl können Sie im Verhinderungsfall eine Wahlkarte beantragen. Online geht das bereits seit 11. November über das Portal Wahlkartenantrag. Ab 3. Jänner können die Wahlkarten ausgestellt werden.
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt (dort wo sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen:
Schriftlich (Brief oder E-Mail) bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 oder persönlich bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, im Bürgerservice beantragt werden. Beim schriftlichen Antrag ist die Identität (etwa durch Angabe der Reisepassnummer oder Anschluss einer Kopie des Reisepasses) glaubhaft zu machen.
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Wahlkarte für eine andere Person nur dann mitnehmen können, wenn Sie von dieser eine unterschriebene Vollmacht vorlegen können (gilt auch für Angehörige!!).
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlkarte am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangt!
Kundmachungen:
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