Die Preisentwicklungen und –steigerungen der letzten Jahre wirken sich auch auf die Gemeinde aus. Da die Gemeinde in ihren Gebührenhaushalten kostendeckend arbeiten soll, hat sich die Notwendigkeit ergeben, mit 1. Jänner 2022 (bzw. die Erhöhung der Wassergebühren mit 1. April 2022) die Abgaben und Gebühren an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.
Dazu wurden die Abgaben und Gebühren der Nachbargemeinden erhoben, die eigenen Betriebskostenpläne der Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage durchgearbeitet, Index-Faktoren erhoben und entsprechende Baupreisangebote eingeholt. Aus diesen Informationen wurden nachstehende Tarife erarbeitet. Außerdem wurde festgehalten, dass die Gebühren ab nun in regelmäßigen und kürzeren Abständen evaluiert und angepasst werden sollen. Gebührenerhöhungen sind natürlich keine schönen Nachrichten, aber notwendig, um weiterhin die Infrastruktur und die Serviceleistungen der Marktgemeinde Eichgraben auf dem bestehenden Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Nachstehend finden Sie die Zusammenfassung der beschlossenen Änderungen. Die Verordnungen befinden sich aktuell in der 14-tägigen Kundmachungsfrist und werden mit Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Danach erfolgt die Veröffentlichung.
Aufschließungsabgabe:
Die Aufschließungsabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe und dient dem Ausbau der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße. Bemessungsgrundlage sind daher die aktuellen Baupreise (z. Bsp. in unserem Fall die Angebote aus der heurigen Straßenbauausschreibung). Die Aufschließungsabgabe soll nun für einen Zeitraum von 2 Jahren festgesetzt werden, wobei der in den kommenden Jahren steigende Baupreisindex zu berücksichtigen ist. Somit bewegen wir uns mit einer Erhöhung der Aufschließungsabgabe mit 1. Jänner 2022 auf € 850,- im unteren Bereich der Kosten, die der Gemeinde selber anfallen.
Die letzte Anpassung wurde 2019 durchgeführt, die aktuelle Aufschließungsabgabe beträgt € 730,-
Aufschließungsabgabe NEU ab 1.1.2022 € 850,-
Wasserabgabenordnung:
Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Wirtschaftsbetriebe kostendeckend und wirtschaftlich zu betreiben. Dazu gehört auch eine regelmäßige Evaluierung und Anpassung der Gebühren in Form von Betriebswirtschaftsplänen. Diese werden vom Land geprüft und bilden die Grundlage für die Gebührenanpassungen. Die letzte Anpassung der Bereitstellungsgebühr fand mit Mai 2016 statt, die des Wasserpreises im April 2017, mit Wirksamkeit 1. April 2022 sollen die Bereitsstellungsgebühr und der Wasserpreis folgendermaßen angehoben werden.
Wasserzähler Bereitstellungsgebühr wird von € 28,35 auf € 32,00 m³/h (exkl. UST) festgesetzt
Wasserpreis pro Kubikmeter wird von € 2,40 auf € 2,78 /m³ (exkl. UST) angehoben.
Kanalabgabenordnung:
Für die Kanalgebühren gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gebühren der Wasserversorgung. Hier wird aber mit Wirksamkeit 1. 1. 2022 nur die Kanaleinmündungsabgabe angehoben:
- Mischwasserkanal, derzeit € 25,98 Anpassung auf € 26,32
- Schmutzwasserkanal, derzeit € 18,93 Anpassung auf € 19,84
- Regenwasserkanal, derzeit € 11,73 Anpassung auf € 12,05
Friedhofsgebührenordnung:
Die Friedhofsgebühren wurden seit dem Jahr 2012 nicht mehr angepasst. Hier gibt es einen Auftrag der NÖ Gemeindeaufsicht, die Kosten zu evaluieren und eine neue Gebührenstruktur zu schaffen. Im Wesentlichen erfolgt mit 1.1.2022 eine Erhöhung um rund 10 Prozent.
Hundeabgabe
In Eichgraben gibt es über 500 gemeldete Hunde. In den letzten Jahren wurden im Ortsgebiet 55 Entsorgungsstationen teilweise mit Hundesackerlspendern aufgestellt. Die wöchentliche Müllrunde entspricht einem Arbeitsaufwand von 20 Mannstunden pro Woche. Zusammen mit den Entsorgungskosten ergibt das Aufwendungen für die Entsorgung in der Höhe von ca. € 50.000,- pro Jahr. Die Einnahmen aus der Hundeabgabe belaufen sich auf ca. € 15.000,-. Da die Hundeabgabe aber seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, ist jetzt ein größerer Kostenschritt notwendig. In Zukunft soll – wie bei allen andere Gebühren und Abgaben, eine zweijährliche Evaluierung stattfinden.
Daraus ergibt sich nachstehende Erhöhung der jährlichen Hundeabgabe mit 1.1.2022:
- Erster Hund € 50,-
- Zweiter Hund € 75,-
- Ab dem dritten Hund je € 100,-
Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential:
- Erster Hund € 150,-
- Zweiter Hund € 200,-
- Ab dem dritten Hund je € 300,-
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