Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Als Wahltermin wurde Sonntag, der 26. Mai 2019 festgelegt, Stichtag ist der 12. März 2019. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird.
UPDATE 21. Mai 2019
Nochmals der Hinweis zu den Wahlkarten:
Die Wahlkarte muss schriftlich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019 beantragt werden.
Mündlich muss die Wahlkarte bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 24. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden.
Ist eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.
Die EU-Wahl findet in Eichgraben traditionell in unserem Schulgebäude statt. Da sich durch den Umbau und die Sanierung eine ganz neue Raumaufteilung ergeben hat, hat Markus Kiebl aus der Bauabteilung einen kleinen Orientierungsplan gezeichnet.
UPDATE 26. April 2019
Ab Montag, 6. Mai 2019 können Sie Ihre Wahlkarten persönlich im Bürgerservice beantragen und auch gleich ausstellen lassen. Wer seine Wahlkarte online bestellen möchte und sich per Post zuschicken lassen möchte, kann bereist jetzt unter http://www.wahlkartenantrag.at die Wahlkarte bestellen.
Wahlkarten:
Wahlberechtige, die bei der Europawahl 2019 voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).
Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, mündlich oder schriftlich − unbedingt unter Angabe eines Grundes − beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist seit Ausschreibung der Wahl möglich.
Verfügungen der Wahlbehörde:
Allgemeines zur Wahl
Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist derzeit durch 18 Mitglieder (von insgesamt 751) im Europäischen Parlament vertreten.
Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EUoder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen.
Jeder Staat wählt seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt. Sie erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer “fliegenden Wahlkommission” abzustimmen etc.).
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicher(in), Auslandsösterreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind und
- am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Alle allgemeinen Informationen zur EU-Wahl 2019 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres
Kontakt Gemeinde:
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