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EU-Wahl 2024 – Ergebnis Eichgraben

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10Am Sonntag, 9. Juni 2024 haben die Wahlen zum Europäischen Parlament stattgefunden. Bei nahezu gleicher Wahlbeteiligung wie bei der letzten EU-Wahl haben die Eichgrabnerinnen und Eichgrabner wie folgt gewählt..

Ergebnis EU-Wahl 2024 Eichgraben

 

Damit eine Wahl gut und richtig über die Bühne gebracht werden kann, ist ganz viel Arbeit im Vorfeld und am Wahltag notwendig. So bedanken wir uns bei

  • unserem Bürgerservice, für über 6oo ausgestellte Wahlkarten neben der alltäglichen Arbeit
  • unserem Schulteam für den Auf- und Abbau, die Reinigung und die Betreuung während der Wahl
  • Christian Hochwarter für die Schaffung der IT-Umgebung
  • allen Mitgliedern der Wahlbehörden für ihren Einsatz am Wahlsonntag
  • und bei Ihnen, den Wählerinnen und Wählern für den Beitrag zu unserer Demokratie!

Die eine Wahl ist vorbei, die nächste steht schon vor der Tür: Ende September finden die Nationalratswahlen statt, der Stichtag wird voraussichtlich Anfang Juli sein.


Wahllokal:                 Volks- u. NÖ Mittelschule Eichgraben, Hauptstraße 44, 3032 Eichgraben

  • Wahlsprengel I           Ortsteil OTTENHEIM, KNAGG, Hauptstraße ab Nr. 40 inkl. Rodlhofstraße
  • Wahlsprengel II          Ortsteile HINTERLEITEN,
  • Wahlsprengel III        Ortsteile HUTTEN (inkl. Wienerstraße ungerade Hausnummern bis 65 und gerade Hausnummer bis 102 EICHGRABEN, Hauptstraße bis 40
  • Wahlsprengel IV        Ortsteil STEIN, WINKL, HUTTEN (nördlich d. Wienerstraße)

Wahlzeit:                    07:00 – 16:00 Uhr

Verbotszone:             100 Meter im Umkreis des Wahllokales – am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone jede Art von Wahlwerbung, jede Ansammlung von Personen und das Tragen von Waffen jeder Art verboten

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität n i c h t geeignet.

Viele Informationen zur EU-Wahl und zum EU-Parlament finden Sie unter diesem Link.

Wahlkarten:

Wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie folgende Möglichkeiten, mit einer Wahlkarte zu wählen:

  • in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich
  • per Briefwahl im In- und Ausland
  • bei persönlicher Beantragung im zuständigen Wahlreferat (in unserem Fall Bürgerservice Eichgraben), können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stellen wir einen eigenen, abgeschirmten Bereich zur Verfügung. Die Briefwahlkarten werden gesammelt, gesondert aufbewahrt und am Wahltag im zuständigen Sprengel mit ausgezählt.

Voraussichtlich werden wir die Unterlagen für die Wahlkarten ab 17. Mai im Haus haben, ab da erfolgt die Ausstellung und Zusendung der bisher eingelangten Anträge.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis 5. Juni 2024 (bitte beachten Sie die Dauer des Postwegs bei der Beantragung!
  • Persönlicher Antrag: bis 7. Juni 2024, 12 Uhr

Beantragung der Wahlkarte:

  • Online-Antrag
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an die Marktgemeinde Eichgraben (Achtung: in diesem Fall unbedingt die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises mitschicken!)
  • Persönlicher Antrag im Bürgerservice
  • Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Termine für die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich Ihre Stimme abgeben.
  • Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe).
  • Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte können Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.

ACHTUNG: Wenn Sie eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 beantragt haben und die Wahlkarte ausgestellt wurde, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt mitbringen. Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden

Wir werden diesen Artikel laufend aktualisieren.

Kundmachung der im Amt befindlichen Wahlbehörden

EU Wahl – Kundmachung Wahlbehörden
Größe : 1.2 MB Format : PDF
Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde:

Kundmachung Verfügungen der GWB Eichgraben
Größe : 485.7 kB Format : PDF

Auflage Wählerverzeichnis:

Kundmachung Europawahl – Auflage Wählerverzeichnis
Größe : 1.4 MB Format : PDF

Hier die Kundmachung zum Wahltermin:

Kundmachung Europawahl – Wahltermin
Größe : 572.1 kB Format : PDF


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