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COVID-19 Update 16. Oktober 2020 – Bezirk St. Pölten Land auf Orange

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Mit Montag, 19. Oktober 00:00 Uhr ist der Bezirk St. Pölten Land auf Ampelfarbe Orange gestellt. Das bringt wieder Änderungen und Einschränkungen mit sich, die wir hier wieder für Sie im Lauf des Wochenendes zusammentragen werden. Aktuell sind in Eichgraben 3 Personen positiv getestet. 

Was bedeutet Orange konkret für Eichgraben?

Kindergarten: die Eltern werden über KidsFox über die aktuellen Maßnahmen informiert, Eltern dürfen nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Kindergartenleitungen den Kindergarten betreten, die Kinder werden bei den Eingangstüren abgeholt. Die empfohlene Kleingruppenregelung ist räumlich und personell nicht möglich – jedes Kind, das zu Hause bleiben kann, erleichtert unserem Team die Arbeit und die Einteilung.

Schulen: die Schule wird die Eltern direkt über School-Fox informieren. Um die Kinder und das Lehrpersonal zu schützen und Ausweichmöglichkeiten zu schaffen, können die Schul- und Turnsäle in der Orange-Phase nicht von externen Vereinen und Gruppen benützt werden.

Gastronomie: es kommt die Registrierungspflicht in den Gastronomiebetrieben, wie seit ein paar Wochen bereits in Wien

Hier finden Sie die aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 16. Oktober 2020

COVID-19 Verordnung BH St Pölten 16 Oktober 2020
Größe : 67.9 kB Format : PDF

Und hier der Link zu den FAQ’s auf der Seite des Sozialministeriums – hier finden Sie viele wertvolle Informationen.

Wie funktioniert das mit der Quarantäne?

  1. Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen werden automatisch von der zuständigen Gesundheitsbehörde – in unserem Fall der BH St. Pölten – in Quarantäne geschickt. Diese Personen werden nicht getestet, solange keine Symptome auftreten.
  2. Die positiv getesteten Personen stellen für die Gesundheitsbehörde eine Liste der Kontakte zusammen, in der die Häufigkeit, Dauer und Art des Kontaktes angeführt wird.
  3. Anhand dieser Liste entscheidet die BH über die Verhängung einer Quarantäne, die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch. Um das in einem konkreten Beispiel zu erklären: In einem unserer aktuellen Fälle hat sich eine positiv getestete Person einen Abend lang im Caligo aufgehalten (8. August 2020). Das Caligo-Personal trägt durchgehend Mund-Nasenschutz und gilt aufgrund der immer nur kurzen Kontakte nicht als Risikokontakt -> daher keine Quarantäne. Gleiches gilt auch für Gäste, die nicht in längerem (mehr als wenige Minuten) Kontakt mit der positiven Person waren. Anders sieht es beim direkten Freundeskreis aus – dieser wurde aufgrund des längeren direkten Kontaktes ohne Schutzmaßnahmen und ausreichend Abstand unter Quarantäne gestellt.
  4. Die Quarantäne dauert in NÖ derzeit 10 Tage – wenn in dieser Zeit keine Symptome auftreten, wird die Quarantäne aufgehoben.

Alle Personen, die unter Quarantäne gestellt werden, tragen eine besondere Verantwortung für die Gemeinschaft. Quarantäne heißt KEINEN persönlichen, direkten Kontakt mit anderen Personen und kein Verlassen des Hauses/des Grundstücks/der Wohnung. Nur so macht die Quarantäne einen Sinn! Tauchen während der Quarantäne Symptome einer Erkrankung auf, bitte umgehend die 1450-Hotline anrufen. Dann wird getestet.

Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gilt es weiterhin die Ruhe zu bewahren, die persönlichen Kontakte nach Möglichkeit zu minimieren und beim Auftreten von Fieber und anderen Symptomen umgehend die Hotline 1450 anzurufen. Besonders auffallend war in den letzten Wochen, dass es gerade für unsere Jugendlichen schwer ist, den entsprechenden Abstand einzuhalten – wir verstehen dies natürlich – es ist Sommer, viele haben Ferien und das Bedürfnis, sich mit Freunden und Freundinnen zu treffen, ist sehr groß. Unsere Erfahrungen der letzten Woche zeigen aber, dass gerade diese Gruppe besonders gefährdet ist – daher bitte derzeit zumindest auf die Begrüßungsbusserln und Umarmungen verzichten – Danke!

Ein besonderes Anliegen von Bürgermeister Georg Ockermüller ist, dass es auch in dieser anstrengenden Zeit ein gutes, wertschätzendes und achtsames Miteinander im Ort gibt. Das gilt im Besonderen für den Umgang mit positiv getesteten oder in Quarantäne befindlichen Personen – diese Personen dafür öffentlich anzuprangern oder zu verurteilen, hilft in dieser Situation niemandem. Es ist auch für die Betroffenen nicht einfach, keiner sucht sich das für sich aus.  

Für Ihren Besuch im Gemeindeamt gilt nach wie vor:
• Bitte suchen Sie das Gemeindeamt nur persönlich auf, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
• Wenn Sie persönlich vorbei kommen, dann bitte nur nach telefonischer Vereinbarung oder direkter Voranmeldung im Bürgerservice und unbedingt mit Mund-Nasen-Schutz.

Selbstverständlich werden wir auch weiterhin aktuell über die Situation in Eichgraben informieren. Uns ist wichtig, dass die Situation ernst genommen wird, Sie sich aber gleichzeitig darauf verlassen können, dass keine wichtigen Informationen zurückgehalten werden.

Wir halten weiterhin zusammen – jeder und jede, die Unterstützung gerade zum Beispiel während der Quarantäne benötigt, kann sich an die Gemeinde wenden. Auch wir können Besorgungen durchführen!

In diesem Sinn – Danke für das Einhalten von Abstandsregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Ihr Verständnis.

 


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