Der Gefahrenzonenplan ist ein forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz 1975. Er ist ein flächendeckendes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Damit bildet er eine Basis für die Planung von Schutzmaßnahmen und unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und das Sicherheitswesen. Eichgraben zählt zu den Wildbach-reichsten Gemeinden Österreichs. …
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