Abwasserentsorgung

Kläranlage

Eine gut funktionierende und moderne Abwasserentsorgung trägt wesentlich zum hohen Lebensstandard bei. Nicht umsonst läuft die Abwasserentsorgung auch unter dem Begriff „Umwelttechnik“. Die Marktgemeinde Eichgraben ist Gründungsmitglied des Abwasserverbands Maria Anzbach – Laabental. Der im Jahr 1972 gegründete Verband umfasst mittlerweile sieben Gemeinden und betreibt ein Kanalnetz von über 300 km. Die Kläranlage selbst befindet sich in Markersdorf bei Neulengbach. Die Errichtung bzw. Sanierung des Ortskanalnetzes obliegt der Gemeinde, der Betrieb der Kläranlage und der Transport über den Hauptsammelstrang vom Ortsnetz zur Kläranlage wird über den Abwasserverband organisiert. Wesentlicher Bestandteil des Kanalnetzes sind die sogenannten Regenüberlaufbecken. Das größte in Eichgraben befindet sich unter dem neuen Feuerwehrhaus.

Kosten für Abwasserentsorgung

Kanaleinmündungsabgabe: Sie haben ein bisher unbebautes Grundstück und haben darauf ein Gebäude errichtet. Mit der Fertigstellung wird die Kanaleinmündungsabgabe von der Gemeinde vorgeschrieben. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche (max. 75m²) vermehrt wird. Der so berechnete Wert wird mit dem Einheitssatz (je nach Kanalart – siehe hier) multipliziert und ergibt dann die Kanaleinmündungsabgabe exkl. 10% Mwst.

Ergänzungsabgabe: Sie haben ein bebautes Grundstück und erweitern das darauf befindliche Gebäude. Die neue Berechnungsfläche wird wie oben beschrieben ermittelt und die alte Berechnungsfläche in Abzug gebracht. Die Flächendifferenz wird mit dem Einheitssatz multipliziert und ergibt dann die Ergänzungsabgabe exkl. 10% Mwst.

Kanalbenützungsgebühr: Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen. Die Geschossfläche angeschlossener Kellergeschosse und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt. Angeschlossene Kellergeschosse werden jedoch dann berücksichtigt, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ausgenommen Lagerräume. Die so ermittelte Berechnungsfläche wird mit € 2,73 multipliziert (bei Einleitung von Regenwasser +10%) und ergibt damit die jährliche Kanalbenützungsgebühr exkl. 10% Mwst. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich.

Senkgrube
Wenn Sie Ihre Abwässer in eine Senkgrube entleeren (es gibt noch rund 40 solche Liegenschaften in Eichgraben), müssen Sie der Gemeinde 1x jährlich die ordnungsgemäßen Entleerungen (Räumungen) nachweisen. Dazu übermitteln Sie bitte die Lieferscheine oder Rechnungen des jeweiligen Entsorgungsunternehmens.

Senkgrubenräumbuch
Größe : 60.6 kB Format : PDF

Abwasserentsorgung

NÖ Kanalgesetz

Abwasserverband Maria Anzbach - Laabental

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