Allgemeines:
Die Marktgemeinde Eichgraben hat sich als Klimabündnisgemeinde im Biosphärenpark Wienerwald dazu verpflichtet, den Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf die Hälfte des Wertes von 2007 (C02 Grobbilanz) zu reduzieren. Ziel dieser Förderaktion ist die Reduktion des Energieverbrauches der Eichgrabner Haushalte sowie die damit einhergehende Verringerung der Kohlendioxid- und Schadstoffemissionen. Die Marktgemeinde Eichgraben gewährt daher nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse zu den unten angeführten Maßnahmen. Auf Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
Weitere Ziele dieser Förderungsmaßnahme:
Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der CO2 Emissionen im Ort Ersatz von Importenergie durch vermehrte Nutzung erneuerbarer, heimischer Energieträger Stärkung des Umweltbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger von Eichgraben.
Grundsätzliches:
- Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eichgraben haben.
- Bei energieverbrauchsbezogenen Förderungen muss sich das förderwürdige Objekte im Gemeindegebiet befinden sowie ganzjährig bewohnt oder genutzt werden.
- Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch
- Förderungen können nur nach vorhandenen Budgetmitteln ausbezahlt werden.
- Pro Förderwerber / Liegenschaftseigentümer wird nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert.
- Eine Förderung kann nur für eine Maßnahme im gleichen Kalenderjahr wie die Anschaffung gewährt werden (Einreichungen bis 31. Jänner des Folgejahres möglich)
- Bei den Förderungen handelt es sich um einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Widerruf bzw. Rückforderung der Förderung: Die Förderung wird von der Marktgemeinde Eichgraben widerrufen bzw. zurückgefordert, wenn der/die FörderungswerberIn zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder maßgebliche Tatsachen verschwiegen hat.
Förderung für die Inanspruchnahme einer Energieberatung vor Ort des Landes Niederösterreich: Für eine Vorort-Beratung durch die NÖ-Energieberatung wird der Kunden-Selbstbehalt in der Höhe von 40, - von der Marktgemeinde Eichgraben übernommen. Die Rechnung samt Zahlungsbeleg und Beratungsprotokoll bitte an die Marktgemeinde Eichgraben übermitteln.
Der Fördertopf ist 2024 mit € 15.000,- dotiert.
Der Fördertopf für 2023 ist ausgeschöpft, eine Beantragung ist nicht mehr möglich!
Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten:
Durch die neuen Bundesförderungen (Entfall der Mehrwertsteuer für Anlagen bis 35 kwP) gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine Gemeinde-Förderung mehr für die Errichtung von PV-Anlagen
- Mit der Förderung von Elektrofahrrädern und Lastenräder soll der Ankauf und der Ersatz von einspurigen Elektrofahrzeugen und Lastenräder für den Bereich der Marktgemeinde Eichgraben durch einen Direktzuschuss zu den Anschaffungskosten unterstützt werden. „Pedelecs“ ergänzen als sogenannte „Zero-Emissions“- Fahrzeuge die moderne und umweltschonende Mobilität am Land. Ihre Verwendung trägt zur Verbesserung der Lufthygiene bei und eröffnet breiten Bereichen der Bevölkerung eine bequeme Form der sanften Mobilität. Die Förderung des Ankaufs von
Elektrofahrrädern und Lastenräder durch die Marktgemeinde Eichgraben soll lokal einen Beitrag zur Luftgüte leisten und in der globalen Perspektive die umweltpolitischen Zielsetzungen der Reduktion der klimaschädlichen Emissionen unterstützen. - Förderungsgegenstand (Was wird gefördert) Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen einspurigen Elektrofahrrädern und E-Lastenräder. Alle Räder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein. Ein Transportfahrrad ist ein Fahrrad, das dem Transport von großen und/oder schweren Gegenständen oder Lasten
und/oder Personen dient und ein- oder mehrspurig ausgeführt sein kann. Ein Elektro-Transportfahrrad ist ein Transportfahrrad mit Elektroantrieb (motorbetriebene Tretunterstützung). Das Elektro-Transportfahrrad darf nicht mehr als 600 Watt Nenndauerleistung aufweisen und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h mit Motorunterstützung nicht überschreiten. - Für den Ankauf von Elektrofahrrädern und Elektrotransportfahrrädern wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10% des Kaufpreises maximal € 150,- gewährt. Jugendliche zwischen 12 und 22 Jahren erhalten eine Förderung von 20% des Kaufpreises, maximal € 300,-!
- Antrag und Erledigung: Der Förderantrag ist auf Basis dieser Richtlinien innerhalb des Kalenderjahres an das Gemeindeamt zu richten. Dem Antrag sind der Rechnungsbeleg und ein Zahlungsnachweis in Kopie, mit detaillierten Angaben über:
- Datum des Ankaufes
- Typenbezeichnung
- Hersteller
- Fahrgestell-, respektive Rahmennummer
- und gegebenenfalls die Nummer der Fahrradcodierungeinzureichen.
Der festgestellte Förderungsbetrag, bzw. Zuschuss zu den Anschaffungskosten des Elektrofahrrades wird den FörderungswerberInnen unbar, durch Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto ausbezahlt.
Der/die FörderungswerberIn verpflichtet sich den Förderungsgegenstand widmungsgemäß zu verwenden, das Elektrofahrrad oder Lastenfahrrad zumindest für die Dauer von zwei Jahren im Eigentum zu halten und für Zwecke der eigenen Mobilität zu verwenden. Der/die FörderungswerberIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Marktgemeinde Eichgraben als Förderungsgeberin die Förderungsgrundlagen und widmungsgemäße Verwendung des Elektrofahrrades oder Lastenfahrrades während der Dauer der Behaltefrist überprüfen kann.
Anlagen können nur gefördert werden, sofern eine Typenprüfung vorliegt und die in Niederösterreich jeweils gültigen Emmissionsgrenzwerte eingehalten werden und das ganze Haus damit beheizt wird.
Wärmepumpen, Hackschnitzel- oder Pelletsheizung sowie Holzvergaseranlagen € 300,-
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
- Die genannte Typenprüfung oder die Förderungszusicherung der Landes NÖ.
- Die Rechnung mit Zahlungsbestätigung
Warmwasserbereitung mind. 6m² Kollektorfläche, mind. 300l Speicher € 200,-
Warmwasserbereitung u. Zusatzheizung, mind. 12m² Kollektorfläche, mind. 75l Speicher € 300,-
Falls mehrere Wohneinheiten von einer Solaranlage versorgt werden, zusätzlich € 70,- für jede zusätzliche Wohneinheit, die angeschlossen ist. Die Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
- Rechnung, aus der die Kollektorfläche bzw. die Speichergröße hervorgeht
- Zahlungsbestätigung
Grundlage für eine Förderung ist die Energiekennzahlverbesserung des Hauses. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Energieausweises ausgestellt durch eine befugte Person gemäß NÖ Wohnbauförderung sowie den Nachweis einer erfolgten Energieberatung.
Reduzieren der EKZ gegenüber Ausgangslage Ausbezahlter Zuschuss
Um mind. 40 % € 400,-
mind. 50% € 500,-
mind. 60% € 600,-
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
- Aktueller Energieausweis, aus dem die Verbesserung der Energiekennzahl ersichtlich ist
- Nachweis Energieberatung
- Die Rechnung mit Zahlungsbestätigung
Grundlage für die Gewährung der Förderung ist der Nachweis der Einhaltung bestimmter Dämmwerte (U-Wert) der sanierten Gebäudeteile. Dieser Wert ist von einer befugten Person z.B. Energieberater zu berechnen (Energieausweis/Sanierausweis) und dem Antrag beizulegen. Die Durchführung der erforderlichen Verbesserung ist durch Rechnungsvorlagen nachzuweisen.
Gedämmter Bauteil U-Wert - W/m²k Zuschuss
Außenwand maximal 0,25 / 20% max. € 250,-
Fenstertausch (mind. 75% aller Fenster) maximal 1,00 / 20% max. € 250,-
Oberste Geschoßdecke/Dachschräge maximal 0,14 / 30% max. € 350,-
Kellerdecke/Fußboden Erde maximal 0,29 / 20% max. € 250,-
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
- Aktueller Energieausweis, aus dem die Verbesserung der Energiekennzahl ersichtlich ist
- Nachweis Energieberatung
- Die Rechnung mit Zahlungsbestätigung
Verwenden Sie bitte das folgende (Online)Formular um einen Antrag einzureichen:
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