Von der Grundstücksteilung bis zum fertigen Gebäude, von der Sanierung über den Zubau bis hin zu Geländeveränderungen: in all diesen Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bauabteilung zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie Kontakt aufnehmen, bevor Sie ein Projekt starten oder ein Grundstück kaufen. Schließlich gilt es nicht nur die Bestimmungen der NÖ Bauordnung einzuhalten, sondern auch die des örtlichen Raumordnungsprogramms (Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan) sowie die Verordnungen der Marktgemeinde Eichgraben.
Die Parteienverkehrszeiten in der Bauabteilung sind
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00-12:00 Uhr
Dienstag von 08:00-12:00 und von 16:00-19:00 Uhr
Am Mittwoch ist kein Parteienverkehr, auch telefonisch ist die Bauabteilung am Mittwoch nicht erreichbar.
Aufgrund der hohen Zahl an Bauangelegenheiten weisen wir darauf hin, dass eine Terminvereinbarung (telefonisch oder per Email) unbedingt notwendig ist. Es kann sonst zu langen Wartezeiten kommen.
Ihre Ansprechpersonen:
Formulare zum Download:
Antrag Baubewilligung-Heizungen-gem. § 14 Z 4 lit.a NÖ BO 2014 i.V.m. § 18 Abs. 1a NÖ BO 2014
Verordnungen Bebauungsplan
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