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Abgaben, Tarife, Gebühren

Friedhofsgebühren

Titel Größe
Friedhofsgebührenordnung 2022 523.66 kb

Kanalbenützungsgebühren

(ab 1.1.2022, exkl. 10 % MWSt.)

  • Schmutzwasserkanal: 2,73 €/m²
  • Mischwasserkanal: 2,73 €/m²
  • Zuschlag für Regenwasser-Einleitung: 10%

Kanalabgabenordnung 1 1 2022
Größe : 730 kB Format : PDF

Kanaleinmündungsabgabe

Mischwasserkanal:
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
26,32 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Schmutzwasserkanal
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
19,84 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Regenwasserkanal
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
12,05 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Kanalabgabenordnung 1 1 2022
Größe : 730 kB Format : PDF

Turnsaal der Marktgemeinde Eichgraben

in der Schule, Hauptstraße 44
Benützungszeiten nur nach Vereinbarung
Ansprechperson im Bürgerservice Fr. Kerber Tel. 02773 44600, Kl. 11

  • Kleiner Turnsaal (ca. 150 m², im Erdgeschoss): 15,00 €
  • Großer Turnsaal (ca. 410 m², im Obergeschoss): 26,00 €
Wasseranschlußabgabe

Wasseranschlussabgabe (ab 1.1.2017)
Einheitssatz: € 9,66 exkl. 10% MWSt

Wasserabgabenordnung 01 04 2022
Größe : 761.6 kB Format : PDF

Wasserbezugsgebühren

Wasserbezugsgebühr (ab 1.4.2022) € 2,78 exkl. MWSt /m³

Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gem. § 11 Abs. 1 u. 2 den NÖ GEmeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt am 1. April und endet am 31. März.
Die auf Grund dieser einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf vier Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.

Wasserbereitstellungsgebühr

(Wasserabgabenordnung vom 03. November 2021, §6)

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 32,-  pro m³/h  festgesetzt.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Bereitstellungsgebühr 2022
Größe : 61.3 kB Format : PDF

 

Steuern
  • Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage
  • Grundsteuer B von Grundstücken
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage
  • Kommunalsteuer 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage - wird vom GVU St. Pölten eingehoben!
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Aufschließungsabgabe

Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) ab dem 1. Jänner 2022 gilt der neue Einheitssatz

Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient

Verordnung Aufschließungsabgabe ab 1 1 2022
Größe : 567.8 kB Format : PDF

Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) bis 31.12.2021 gilt der Einheitssatz

Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient

Interessentenbeitrag

Interessentenbeitrag: wird vom GVU St. Pölten eingehoben.

  • Beitragsgruppe A
    1,50 v. T. d. Bemessungsgrundlage
    Höchstbetrag € 545,05
  • Beitragsgruppe B
    1,25 v. T. d. Bemessungsgrundlage
    Höchstbetrag € 454,21
  • Beitragsgruppe C
    1,00 v. T. d. Bemessungsgrundlage
    Höchstbetrag € 363,36
  • Beitragsgruppe D
    0,75 v. T. d. Bemessungsgrundlage
    Höchstbetrag € 272,62
Ortstaxe ab 1.1.2017
  • Pro Nächtigung € 1,60
Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt mit 1.1.2022:

  • für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
    • € 150,- / für den ersten Hund
    • € 200,- / für den zweiten Hund
    • € 300,- / für den dritten und jeden weiteren Hund
  • für alle übrigen Hunde
    • für den ersten Hund jährlich € 50,-
    • für den zweiten Hund jährlich € 75,-
    • für jeden weiteren Hund jährlich € 100,-
  • Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von € 0,60 zu entrichten.

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