In den letzten Jahren hat sich die Nutzung der Baulandreserven in Eichgraben dahingehend stark verändert, dass große Grundstücke in möglichst viele Parzellen geteilt werden. Die damit einhergehende dichte Verbauung führt zu verschiedenen Problemstellungen für die Gemeinde und die Allgemeinheit, die im nächsten Bebauungsplan berücksichtigt werden sollen:
1.) Zufahrt zu den Grundstücken und fehlende Stellflächen für Fahrzeuge und Müllcontainer
2.) Großflächige Versiegelung der Grundstücke und dadurch unkontrollierter Abfluss der Regenwässer
Für die Grundlagenforschung und die Planungsmaßnahmen in der Raumordnung ist eine längere Bearbeitungszeit erforderlich. Um sicherzustellen, dass bis dahin keine Teilungen, Nutzungen und Bebauungen erfolgen die den Intentionen der geplanten Überarbeitung widersprechen, wird die gegenständliche Bausperre für den Bebauungsplan erlassen. Die Bausperre wurde in der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2019 von allen Fraktionen einstimmig beschlossen.
Die Bausperre verfolgt das Ziel, den Bebauungsplan dahingehend zu überarbeiten, dass bei der künftigen Nutzung der bereits seit langem gewidmeten großflächigen Bauland-Grundstücke die geänderten Rahmenbedingungen (Parzellierungen, Erschließung, Anordnung von Stellplätzen, Geländeverhältnisse, Ableitung von Hangwässern, Versiegelung, Versickerung) in der Gemeinde Eichgraben besser berücksichtigt werden. Entsprechend dem oben definierten Ziel der geplanten Überarbeitung sind während der Bausperre Teilungen und Bauvorhaben möglich, wenn die in der Verordnung angeführten Kriterien erfüllt sind.
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