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Auflage Gefahrenzonenplan

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Beispiel Gefahrenzonenplan – der Auszug umfasst den Bereich Friedhof / Christbaumkultur und einen Teil des Ortsteils Hutten

Der Gefahrenzonenplan ist ein forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz 1975. Er ist ein flächendeckendes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Damit bildet er eine Basis für die Planung von Schutzmaßnahmen und unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und das Sicherheitswesen.

Eichgraben zählt zu den Wildbach-reichsten Gemeinden Österreichs. Genaugenommen führt ein Wildbach durch Eichgraben: der Anzbach. Dieser hat viele Zubringer (zum Beispiel den Nagelbach), die ebenfalls wieder Zubringer haben. Daraus ergibt sich die Gefahrensituation für Eichgraben.

Mit diesem Gefahrenzonenplan werden Flächen im Siedlungsbereich (dem sogenannten “Raumrelevanten Bereich”) im Bedarfsfall als Gelbe oder Rote Zone ausgewiesen. Was bedeutet das?

Die Rote Zone stellt in erster Linie den Bachlauf mit seinen unmittelbaren Uferböschungen und Gräben dar. Hier liegt ein hohes Gefährdungspotential im Katastrophenfall vor. Daher sind sie für die Errichtung von Objekten, die dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, nicht geeignet.

Die Gelbe Zone umfasst alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist. Innerhalb dieser Zone kann das Ausmaß der Beeinträchtigung nach Lage der jeweiligen Örtlichkeit und der naturräumlichen Gegebenheiten deutlich variieren. Die Beschädigung von Objekten ist möglich, jedoch sind Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Gefahr für Personen ist in derart gesicherten Gebäuden unwahrscheinlich, außerhalb der Gebäude aber in unterschiedlichem Ausmaß gegeben.

Sollte Ihr Grundstück in einer gelben Zone liegen, muss bei einem Bauvorhaben (Neu- und Umbau) ein Gutachten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt werden. Dieses Gutachten ist kostenfrei!

Einen Gefahrenzonenplan gibt es für Eichgraben schon seit dem Jahr 1999 – nun wurde er überarbeitet. Er liegt noch bis kommenden Mittwoch, 28. Februar, in der Bauabteilung zur öffentlichen Einsichtnahme auf – bis dahin können auch noch Stellungnahmen abgegeben werden. Auf Basis dieser Stellungnahmen werden dann noch kommissionelle Einzelbegutachtungen durchgeführt.

Gestern, 21. Februar, fand im Gemeindezentrum ein Inforamtionsabend mit Herrn DI Stephan Vollsinger und ZT DI Bernhard Zeininger statt. Herr DI Vollsinger ist der zuständige Experte der Wildbach- und Lawinenverbauung, Herr DI Zeininger hat als zuständiger Ziviltechniker den Plan erstellt. Bei der gut besuchten Veranstaltung konnten viele offene Fragen geklärt werden und Missverständnisse aufgelöst werden.

Sollten Sie gestern keine Zeit gehabt haben oder allgemein noch Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Herr Markus Kiebl aus der Bauabteilung gerne zur Verfügung.

Tel: 02773 44600 24
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