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Kundmachung Auflage 2. Nachtragsvoranschlag 2021

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Der 2. Nachtragsvoranschlagsentwurf der Marktgemeinde Eichgraben für das Finanzjahr 2021 wird für zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 19 Oktober bis einschließlich 2. November 2021, im Gemeindeamt Eichgraben (Büro Finanzverwaltung Katja Bremer-Wedermann) zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Aufgrund der aktuell geltenden COVID-Bestimmungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter 02773 44600 51 gebeten.

Auch steht der Entwurf zum Download zur Verfügung

Entwurf 2 NVA 2021
Größe : 1.8 MB Format : PDF

Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen (auch per Mail) einzubringen.

Die Beschlussfassung folgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 3. November 2021 in der Schule Eichgraben


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