Die Marktgemeinde Eichgraben bringt die 6. Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gemeindegebiet zur öffentlichen Auflage. Ein zentrales Thema ist der Umgang mit großen Entwicklungsflächen im Hinblick auf die örtliche Gesamtentwicklung. Dem folgend werden im geplanten Änderungsverfahren u.a. bestehende Baulandflächen in neun Bereichen im Bauland Wohngebiet – max. 2 Wohneinheiten (BW-2WE) – zusätzlich als Aufschließungszonen ausgewiesen und spezielle Freigabebedingungen definiert.
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes liegt vom 05. Sept. 2022 bis zum 18.Okt. 2022 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. In dieser Zeit ist jedermann berechtigt den Entwurf einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Die Einsichtnahme ist in der Bauabteilung der Marktgemeinde Eichgraben nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Parteienverkehrszeiten oder online möglich. Bitte kommen Sie mit FFP2 Maske.
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